Grundpflege

Im Rahmen der Grundpflege helfen wir bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation

Wir unterstützen mit der Grundpflege unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Je nach Bedarf versorgen wir unsere Patienten auch mehrmals täglich. Natürlich pflegen und betreuen wir Sie auch an Wochenenden und Feiertagen.
 

Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?

Körperpflege

  • Waschen (Körper, Gesicht, Haare)
  • Rasur, Nagelpflege, Hautpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Mund-/ Zahn- und Prothesenpflege
  • Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung, Pflege des Dauerkatheters

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Vorbereitung von Sondennahrung

Mobilität

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge
  • Hilfe/ Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen

Behandlungspflege

Nicht nur als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad (früher als Pflegestufe bezeichnet), auch nach Krankheit oder Unfall übernehmen wir die medizinische Fachpflege bei Ihnen zu Hause. Unsere Pflegekräfte sorgen in enger Abstimmung mit dem Arzt für die Weiterversorgung in gewohnter Umgebung.

Wobei kann die medizinische Pflege (Behandlungspflege) helfen?

Die Behandlungspflege soll eine Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie kann dauerhaft oder vorübergehend verordnet werden, zum Beispiel um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden.
 
Unsere Pflegefachkräfte übernehmen nach ärztlicher Anweisung beispielsweise

  • Wundversorgung
  • Kompressionstherapie (Anlegen von Verbänden oder Anziehen von Stützstrümpfen)
  • Gabe von Insulinspritzen bei Diabetes-Patienten
  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • und vieles mehr.

Damit wir diese Leistungen erbringen können, benötigen Sie eine aktuelle Verordnung vom Arzt!

Wer trägt die Kosten der Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung. Die Kosten trägt die Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel 10% der Kosten/Tag (höchstens 28 Tage im Jahr), sowie maximal 10 €/Verordnung zuzahlen.

Verhinderungspflege/ Urlaubsvertretung

Nehmen Sie sich eine Auszeit!

Sie sind erschöpft von der Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen? Oder sind Sie selbst krank und müssen sich einer Behandlung unterziehen?
 
Dann können Sie eine Ersatzpflege – eine sogenannte Verhinderungspflege – bei uns in Anspruch nehmen. Eine Vertretung für ein paar Stunden, Tage oder Wochen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch im Falle eines wichtigen Termins oder geplanten Urlaubs sind wir für Sie da.
 

Voraussetzung für die Verhinderungspflege

Um die Verhinderungs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate von Ihnen zu Hause gepflegt worden sein.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden bis zu 1.612 Euro jährlich und für maximal 6 Wochen durch die Pflegeversicherung (ab Pflegegrad 2) übernommen.
Die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden:
Wenn die Leistungen für Kurzzeitpflege im Jahr nicht oder nicht vollständig abgerufen wurden, können bis zu 50 Prozent – das sind 806 Euro – für die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Leistungen für Ersatzpflege lassen sich so auf 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen.

Leistungen der Verhinderungspflege

Zu den Leistungen der Verhinderungspflege gehören:

  • Wenn pflegende Angehörige krank sind
  • Wenn pflegende Angehörige Urlaub benötigen
  • Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
  • Beratung der Angehörigen
  • Hilfestellung bei Anträgen

Ambulante Pflege Zuhause

Wir bieten Ihnen qualifizierte und individuelle Pflege, auch im Rahmen einer Krankenhaus-Nachsorge.

Kooperationspartner

Unsere Kooperationspartner sind eine Bereicherung für den Pflegebedürftigen da diese auch Hausbesuche Anbieten, wenn dies notwendig ist oder Behinderten gerechten Zugang für den zu Pflegenden haben.

Zu den Kooperationspartnern gehören:

  • Hausärzte
  • Augenärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheken
  • Krankengymnastik / Physiotherapien
  • Sanitätshäuser
  • Friseure
  • Fuß und Nagelpflege